Bürgerinitiative Invalidenstraße

Mangelhafte Querbarkeit der Invalidenstraße Plantsche-Nordbahnhof sowie mangelnder Schutz spielender Kleinkinder auf dem Plantschengelände

Eine Neugestaltung der Invalidenstraße für Tram und MIV muss auch zu einer Verbesserung der Nutzbarkeit für Fußgänger führen. Insbesondere im Vorbereich der S-Bahnstation Nordbahnhof, die in der Natur der Sache liegend nur von Fußgängern aufgesucht wird, sind in der vorgelegten Planung keine positiven Impulse zu erkennen. Vielmehr ist eine deutliche Verschlechterung absehbar, die zu Gefahren für Leib und Leben dieser Gruppe von Verkehrsteilnehmern führt.

Schon heute ist die Querbarkeit der Invalidenstraße im Abschnitt zwischen Caroline-Michaelis-Straße und S-Bahnstation Nordbahnhof z.B. für Senioren, Kinder, Mütter und Behinderte (Seniorenheim an Einmündung Caroline-Michaelis-Straße gelegen!) nicht vertretbar gegeben.

Die Tatsache, dass es hier noch keine Verletzten bzw. Verkehrstoten gab, rechtfertigt die Beibehaltung oder sogar Verschlechterung dieser gefährlichen Situation durch eine Straßenbaumaßnahme nicht.

Die Baumaßnahme muss also zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für be-einträchtigte Fußgänger führen.

Daher muss in dem in Verlängerung der Borsigstraße gelegenen und viel begangenen Fußgängerweg durch den Plantschen-Park (auf dem Stadtplan nicht ersichtlich) zum Nordbahnhof eine Fußgängerquerung (Zebrastreifen mit/ohne Fußgängerampel) eingeplant werden.

Im Bereich der Einmündung der Caroline-Michaelis-Straße sind zwar Fußgänger- und Radfahrerquerungen eingeplant, doch hier ist wegen der unmittelbar anliegenden Seniorenresidenz eine besonders fußgängerfreundliche Ampelschaltung zu wählen. Das beeinflusst natürlich den MIV-Durchsatz an dieser Stelle negativ. Sollte es jedoch nach Straßenausbau zu verletzten Fußgängern oder Fahrradfahrern an diesem Querungsbereich kommen ohne dass Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffenworden sind, liegen strafrechtliche Konsequenzen gegen die Planer auf der Hand. Hier wird für diesen Fall bereits heute Strafanzeige angekündigt.

Die Tatsache, dass durch das objektive Schutzerforderniss zugunsten der querenden Fußgänger für den MIV nachteilige Ampelschaltungen unabwendbar erscheinen, zeigt, dass ein hinreichender Verkehrsdurchsatz an der fünfspurig geplanten Ein-mündung der Caroline-Michaelis-Straße unerreichbar ist. Der Anschluss an dieser Stelle ist also bereits vor dem Hintergrund der Planungsvorgaben fraglich.

Das Plantschen-Gelände ist ein insbesondere auch von sozial schwächeren Anwohnergruppen – nicht nur im Sommer - sehr stark genutztes Grün-, Spiel- und Freizeitgelände. Zeitweise halten sich hier im Sommer mehrere hundert Kinder auf und spie-len im Planschbecken (Freibad für Kinder) oder an den Spielgeräten, die in direkter Nähe zur Invalidenstraße befindlich sind. Mein Sohn ist knapp 2,5 Jahre jung. Der Park besteht u.a. aus mehreren Spiel- und Sportplätzen für Kleinkinder und Jugendliche. Die Gefahr ist latent gegeben, dass Kinder an die Invalidenstraße vordringen und in lebensbedrohlichen Konflikt mit dem in Zukunft verstärkten MIV geraten. Präventive Maßnahmen sind aus den vorliegenden Planungen nicht ersichtlich. Dieser Planungsfehler muss geheilt werden. Auch hier drohen den Planern ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

In touristischer Hinsicht unbefriedigend ist die mangelnde Querbarkeit des vierspurig mit eigenem Gleisbett für die Tram auszubauenden Streckenabschnittes vor dem Museum „Hamburger Bahnhof“. Es ist unklar, wie nicht ortskundige Touristen das Museum vom Hauptbahnhof kommend erreichen sollen, wenn sie die Fußgänger-passarelle vor dem Hauptbahnhof auf die andere Seite der Invalidenstraße verpas-sen. Ältere Besucher/innen werden vermutlich statt Kunst nur in den Genuss von „Straßenbaukunst“ kommen, wenn sie plötzlich vor einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße mit mittigem Schottergleisbett stehen und auf der anderen Straßenseite in weiter Ferne den „Hamburger Bahnhof“ sehen. Hier ist mittels eines mit Lichtzeichenanlage versehenen Fußgängerüberwegs vor dem Museum „Hamburger Bahnhof“ nachzubessern (oder mittels einer weiteren Fußgängerunterführung).