Bürgerinitiative Invalidenstraße

Präjudizierung der „Vierspurigkeit“ schon vor Planungsbeginn

Eine der größten Schwächen der vorgelegten Planung ist die Vorwegnahme ihres Ergebnisses über mehrere Jahre: schon das seinerzeit durch Senatorin Ingeborg Junge-Reyer „kassierte“ fehlerhafte Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Tram-Trasse hatte implizit den vierspurigen MIV-Ausbau des Streckenabschnittes Nordbahnhof-Hauptbahnhof auf der Invalidenstraße zum erklärten Ziel. Zwischenzeitlich ist die Bernauer Straße bereits nach diesem Modell ausgebaut worden, mit einer Verlängerung mittels „provisorischer Erschließungsstraßen“ (vierspurig, mit Straßenbeleuchtung) über das Bebauungsplangelände Nordbahnhof, einen Straßenanschluss über die dann fünfspurige „provisorische Erschließungsstraße“ Caroline-Michaelis-Straße vorwegnehmend.

Das nun erneut gestartete Planfeststellungsverfahren hatte erneut eine zentrale Planungsvorgabe für die involvierten Planer, lange bevor Pläne im Rahmen des Verfahrens ausgearbeitet, Varianten abgewogen, untersucht und nun präsentiert worden sind: Vierspurigkeit, durchgängig!

Damit wird das gesamte Planungsverfahren, insbesondere die Variantenabwägung, zur Farce. Es ist nicht planerisch offen an ein übergeordnetes verkehrspolitisches Ziel herangetreten worden.

Es ist vielmehr ein verkehrspolitisches Ziel (Bündelung der Verkehre in der Invalidenstraße) mittels einer konkreten, vorab gewünschten Maßnahme (vierspuriger MIV-Ausbau) definiert worden.

Damit ist das gesamte Verfahren angreifbar.

Die Vierspurigkeit für den MIV ist ohnehin objektiv gar nicht durchgängig erreichbar. An der Kreuzung Invalidenstraße/Chausseestraße und entlang des westlichen Abschnittes der Invalidenstraße bis zum Bundesverkehrsministerium gibt der Straßenquerschnitt einen solchen Ausbau bei gleichzeitiger Herstellung einer Staufrei befahrbaren Tram-Trasse objektiv gar nicht her. Diese baulichräumliche Restriktion ist auch durch die vorgelegte Planung nicht gelöst worden.

Eine Alternativplanung der BII, die auf teilweise Einspurigkeit für den MIV bei gleichzeitiger Herstellung eines eigenen (für Rettungsfahrzeuge, Taxen, Busse allerdings befahrbaren) Gleisbettes setzte, wurde durch SenStadt mittels einer manipulierten Variantenabwägung verworfen.