Allgemeine Sicherheitsbedenken, Passierbarkeit für Rettungsfahrzeuge
Nicht in das Planungsverfahren eingeflossen sind die im „Kampf gegen den Terror“ erhöhten Sicherheitsanforderungen an eine Verkehrslösung auf der Invalidenstraße:
9.1 Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes sowie der angrenzenden Ministerien und Bundes- (BND) und Landesbehörden (Justiz) für Rettungs- und Löschfahrzeuge im Fall von Anschlägen; Staufreie Erreichbarkeit Charité und Bundeswehrkrankenhaus
9.2 Unbedingte Befahrbarkeit der Invalidenstraße auch zu verkehrsreichen Zeiten durch eben diese Fahrzeuge
9.3 Mangelnder Schutz der Büros des Ministers und der Staatssekretäre im Bundesministerium für Verkehr vor evtl. Terroranschlägen (z.B. Autobomben) durch Wegfall von Sperrflächen (Vorgarten)
Es wird dringend empfohlen wegen dieser Erfordernisse nochmal Kontakt zu den entsprechenden Sicherheitsstellen (LKA, BKA, BND) zu suchen und eine Bewertung der Straßenbaumaßnahme unter diesen Aspekten einzuholen. Sollten z.B. die betroffenen Ministerien noch keine entsprechenden Signale gesendet haben, liegt das wohl an mangelhaften internen und externen Abstimmungen. Die Gefährdungslage ist in Bezug auf die genannten Gebäude/Anlieger ganz klar gegeben.
Die Erfordernisse der Punkte 9.1 und 9.2 könnten durch eigene Tram-Spur Berücksichtigung finden, die durchgängig von Rettungs- und Löschfahrzeugen befahrbar wären.