Das Verkehrsbauvorhaben und die geplante Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf das dreifache des heutigen Kfz-Verkehrs und das siebenfache des heutigen Lkw-Verkehrs wird abgelehnt. Dabei wird die Schaffung einer Straßenbahnverbindung zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof begrüßt, die Sanierung der Invalidenstraße ebenfalls begrüßt, die Schaffung einer vierspurigen Straßenverbindung für den Kfz-Verkehr durch das „Nadelöhr“ Invalidenstraße zwischen Chausseestraße und Am Nordbahnhof (und auch weiter westlich) jedoch entschieden abgelehnt. Dem Vorhaben stehen gesundheitsgefährdende und das Eigentum schwer und unerträglich beeinträchtigende Lärm- und Luftschadstoffbelastungen entgegen. Zu dem Vorhaben gibt es vorzugswürdige Alternativen. Dem Vorhaben stehen übergeordnete Planungsziele des Landes Berlin entgegen. Die durch das Vorhaben verursachten Gesundheits- und Eigentumsbeeinträchtigungen sind nicht zutreffend ermittelt und beschrieben. Die Beeinträchtigungen vor allem durch Lärm-, Luftschadstoff- und Erschütterungsbelastungen sind auch nicht hinreichend bewältigt. Bei zutreffender Wertung wäre bei einer Realisierung des Vorhabens davon auszugehen, dass die Eigentumsbeeinträchtigungen so schwerwiegend sind, dass den betroffenen Grundeigentümern ein Anspruch auf Übernahme ihrer Häuser und Entschädigung zusteht.
Eine dem städtebaulichen Umfeld angepasste Planung, die berücksichtigt, dass durch den hier in Rede stehenden Teil der Invalidenstraße kein (früher so genannter) „kleiner Innenstadtring“ geführt werden kann, wird hingegen befürwortet. Um eine hohe Qualität und angemessene Geschwindigkeit des Straßenbahnverkehrs zu gewährleisten und zugleich Lärm, Erschütterungen, Körperschall und nicht zuletzt Schadstoffbelastungen wirksam zu begegnen, sollte die Straßenbahn einen eigenen Gleiskörper als „Rasengleis“ oder – zur Minderung der Schdstoffbelastungen – „Moos-Gleis“ bekommen. Für den Kfz—Verkehr verbleiben dann nur noch zwei Spuren. Mehr verträgt diese Straßenverbindung aber auch nicht. Eine solche gebietsverträgliche Planung würde der Invalidenstraße ihre städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten belassen und könnte zugleich – wie der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin e.V. unter Hinzuziehung verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen Sachverstands plausibel dargelegt hat – sogar das – von den Anwohnern nicht gewünschte – hohe prognostizierte Kfz-Verkehrsaufkommen bewältigen. Die Stellungnahme des BUND Berlin wird insoweit zum Gegenstand auch dieser Einwendung gemacht, wie dort stadtverträglichere Alternativen zu der ausgelegten Planung aufgezeigt werden.
Die Anwohner können angesichts der von Ihnen schon heute zu ertragenden Belastung erwarten, dass das Land Berlin als Baulastträger alle Möglichkeiten nutzt, um Lärm- und Schadstoffbelastungen auf ein noch erträgliches Maß zu beschränken. Dazu gehören straßenbautechnische Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt ebenso wie verkehrstechnische Maßnahmen, wie sie etwa in der Leipziger Straße derzeit auch in Berlin erprobt werden.
Zur Ablehnung des geplanten Vorhabens
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- Geschrieben von: RA Karsten Sommer