In den Informationen der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Lärmminderungsplanung in Berlin heißt es u.a.:
„Für die Notwendigkeit von Lärmminderungsmaßnahmen sind durch die Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz keine zwingenden Grenzwerte vorgegeben. Für die Lärmminderungsplanung in Berlin werden 2 Stufen von Schwellenwerten festgelegt:
- 1. Stufe: 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts - bei Überschreitung dieser Werte sind möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung zu ergreifen
- 2. Stufe: 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts - diese Werte wurden von der Lärmwirkungsforschung als gesundheitsrelevante Schwellenwerte ermittelt und dienen im Rahmen der Vorsorge als Zielwerte für die Lärmminderungsplanung. Hier sind Maßnahmen in den nächsten 5 bis 7 Jahren vorzusehen.
Es wird also bei Erreichen bzw. Überschreiten von Belastungen von 70 dB(A) am tage und 60 dB(A) in der Nacht von Gesundheitsgefährdungen ausgegangen und davon, dass diesen kurzfristig mit Maßnahmen der Lärmminderung begegnet werden müsse.
In der Invalidenstraße sind diese Werte bereits heute überschritten, liegen demnach Gesundheitsgefährdungen vor, denen kurzfristig mit Maßnahmen zur Lärmminderung begegnet werden müsste.
Die Planung sieht einen Ausbau der Invalidenstraße vor, in dessen Folge mit noch höheren Lärmbelastungswerten zu rechnen ist. Das steht in deutlichem Widerspruch zur Lärmminderungsplanung. Es kann auch nicht mit Entlastungen begründet werden, die in anderen Straßen dadurch hervorgerufen werden, dass der Verkehr auf die Invalidenstraße umgeleitet wird. In den Planfeststellungsunterlagen wird nicht aufgezeigt, dass an anderen hoch belasteten Straßen mit Entlastungen zu rechnen ist, die auch zu deutlichen Entlastungen bei der Lärmbelastung führen. Die verkehrliche Entlastung müsste sehr hoch sein, um zu spürbaren Entlastungen beim Verkehrslärm zu führen. Die Tatsache, dass eine Halbierung des Verkehrsaufkommens zu einer Lärmentlastung von rechnerisch gerade 3 dB(A) führt, verdeutlicht, dass erst eine drastische Verkehrsverlagerung zu einer deutlichen Lärmminderung führen kann.
Nimmt der Berliner Senat die Lärmminderungsplanung, dann darf er den geplanten Ausbau der Invalidenstraße mit einer im Auftrag des Senats selbst errechneten Lärmbelastung bis zu den horrenden Belastungswerten von 80 dB(A) tags und 74 dB(A) nachts nicht zulassen.
Vielmehr ist eine Lärmsanierung der Invalidenstraße zwingend erforderlich. Der geplante Ausbau muss mit einer Lärmsanierung verbunden werden, indem die Straßenbahn ein eigenes Gleisbett als Rasengleis bekommt und damit deutlich leiser wird und der Straßenverkehr durch die Invalidenstraße auf ein verträgliches Maß reduziert wird durch eine Reduzierung des Ausbaus auf zwei Spuren, den Einbau lärmmindernden Fahrbahnbelags, Geschwindigkeitsbegrenzungen und verkehrstechnische Maßnahmen.