Bürgerinitiative Invalidenstraße

Die Luftreinhalte- und Aktionsplanung des Landes Berlin sieht zur deutlichen Entlastung des Innenstadtbereichs von Luftschadstoffen die Einrichtung der seit Januar 2008 bestehenden Umweltzone vor. Die Umweltzone dient insbesondere der Reduzierung der Grenzwertüberscheitungen bei den Feinstäuben und bei Stickstoffdioxid, die insbesondere für den Innenstadtbereich berechnet und gemessen wurden.

Die Umweltzone, in der Fahrzeuge, die nicht mindestens die Anforderungen der Schadstoffklasse 2 erfüllen und eine rote Plakette mit einer „2“ erhalten, grundsätzlich nicht fahren dürfen, umfasst den Bereich des inneren S-Bahnrings, des sogenannten „kleinen Hundekopfs“.

Der gesamte Strassenzug von ausgebauter Bernauer Straße über die Invalidenstraße bis zum Hauptbahnhof liegt innerhalb der Umweltzone. Die Ausbauplanung für die Invalidenstraße zieht – wie in den Verkehrsprognosen auch ausgewiesen ist - zusätzlichen Verkehr in diesen Bereich und damit in die Umweltzone. Planungen, die zusätzlichen Verkehr in die Umweltzone ziehen, konterkarieren aber deren Zielsetzungen.

Das Luftschadstoffgutachten in den Planfeststellungsunterlagen macht deutlich, wie stark diese Planung die Luftreinhalteplanung mit der Ausweisung der Umweltzone konterkariert: Statt der mit Einrichtung der Umweltzone zu erwartenden Entlastung wird eine deutlich stärkere Luftschadstoffbelastung für die Zukunft berechnet.