Bürgerinitiative Invalidenstraße

Die Einwender begrüßen den Ausbau der Invalidenstraße für den Kfz-Verkehr und für die Straßenbahn bis zum Hauptbahnhof. Sie lehnen aber entschieden das in den ausgelegten Planunterlagen dargelegte Vorhaben einer durchgehend vierspurigen Kfz-Verkehrsführung mit einer unvertretbaren Beeinträchtigung der Reisezeiten bei der Straßenbahn und mit den unerträglichen prognostizierten Lärm- und Luftschadstoffbelastungen ab. Es gibt eine Reihe von denkbaren und gegenüber der Planfeststellungsvariante unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte eindeutig vorzugswürdigen Alternativen. Die Variantenprüfung hat das falsch bewertet, da sie zum einen naheliegende Varianten nicht geprüft hat, zum zweiten von falschen Tatsachen ausgegangen ist. Selbst in der Invalidenstraße lässt sich eine stadt- und umweltverträgliche Variante realisieren, wenn der Kfz-Verkehr auf zwei Spuren reduziert und die Straßenbahn im getrennten Gleisbett als Rasengleis oder „Moosgleis“ zugleich zur Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastungen beiträgt und damit vielleicht sogar die Chance einer Verbesserung nicht nur der Verkehrsverhältnisse, sondern auch der Umweltverhältnisse gegenüber dem Ist-Zustand in der Invalidenstraße besteht.

Völlig unakzeptabel ist, dass in den Planfeststellungsunterlagen grundlegende Konflikte, wie die Gefährdung eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetriebe, die „kalte Enteignung“ durch schwere und unerträgliche Belastungen des Eigentums, die Festschreibung und Verschärfung bereits bestehender Vermietungsschwierigkeiten an der Invalidenstraße, die durch keine Maßnahmen zu mindernde Gesundheitsgefährdung von Gewerbetreibenden und Angestellten in den Geschäften und Gaststätten, die ebenfalls nicht zu mindernde Belastung durch Lichtimmissionen u.a. einfach verschwiegen oder so umschrieben werden, dass sie als grundlegende Konflikte kaum auszumachen sind.

Die Planung ist in der Form der ausgelegten Unterlagen offensichtlich nicht zulassungsfähig und wird entschieden abgelehnt, eine stadt- und umweltverträgliche Alternative mit wirklicher Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wird gefordert.

Jedenfalls ist eine Nachbesserung bzw. Ergänzung der Planunterlagen unter einer ganzen Reihe von Gesichtspunkten erforderlich. Dabei müssten dann die Prognosen anhand der in diesem Jahr vorliegenden neuen Prognosedaten bis zum Jahr 2025 überprüft und der Straßenbahnplanung eine echte Prognose zugrunde gelegt werden.

Die Einwender fordern ein umfassendes Schutzkonzept unter Einbeziehung verkehrsplanerischer, verkehrstechnischer, baulicher, verkehrslenkender Maßnahmen sowie von aktiven und passiven Schutzmaßnahmen für die Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereiche, die von der Planung betroffen sind.


Zum weiteren Verfahren


Es wird beantragt,

die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die Umweltbelange im Verfahren vertreten, per mail oder in Ablichtung zu übersenden.

sowie,

einen Erörterungstermin durchzuführen und eine Stellungnahme des Vorhabenträgers zu den vorstehenden Einwendungen vor einem solchen Termin zu übermitteln, soweit sie vorliegt.