Völlig unakzeptabel ist, dass in den Planfeststellungsunterlagen grundlegende Konflikte, wie die Gefährdung eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetriebe, die „kalte Enteignung“ durch schwere und unerträgliche Belastungen des Eigentums, die Festschreibung und Verschärfung bereits bestehender Vermietungsschwierigkeiten an der Invalidenstraße, die durch keine Maßnahmen zu mindernde Gesundheitsgefährdung von Gewerbetreibenden und Angestellten in den Geschäften und Gaststätten, die ebenfalls nicht zu mindernde Belastung durch Lichtimmissionen u.a. einfach verschwiegen oder so umschrieben werden, dass sie als grundlegende Konflikte kaum auszumachen sind.
Die Planung ist in der Form der ausgelegten Unterlagen offensichtlich nicht zulassungsfähig und wird entschieden abgelehnt, eine stadt- und umweltverträgliche Alternative mit wirklicher Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wird gefordert.
Jedenfalls ist eine Nachbesserung bzw. Ergänzung der Planunterlagen unter einer ganzen Reihe von Gesichtspunkten erforderlich. Dabei müssten dann die Prognosen anhand der in diesem Jahr vorliegenden neuen Prognosedaten bis zum Jahr 2025 überprüft und der Straßenbahnplanung eine echte Prognose zugrunde gelegt werden.
Die Einwender fordern ein umfassendes Schutzkonzept unter Einbeziehung verkehrsplanerischer, verkehrstechnischer, baulicher, verkehrslenkender Maßnahmen sowie von aktiven und passiven Schutzmaßnahmen für die Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereiche, die von der Planung betroffen sind.
Zum weiteren Verfahren
Es wird beantragt,
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die Umweltbelange im Verfahren vertreten, per mail oder in Ablichtung zu übersenden.
sowie,
einen Erörterungstermin durchzuführen und eine Stellungnahme des Vorhabenträgers zu den vorstehenden Einwendungen vor einem solchen Termin zu übermitteln, soweit sie vorliegt.